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Änderungen im SEPA Zahlungsverkehr ab November 2016

Änderungn im SEPA ZahlungsverkehrZum 20. November 2016 wird Version 3.0 des SEPA Zahlungsverkehrs gültig. Gleichzeitig werden einige Aktualisierungen eingeführt. Insbesondere das Lastschriftverfahren erhält gravierende Änderungen, welche auch ein Update der eingesetzten Finanzmanagement-Systeme erforderlich machen.

Folgende Neuerungen wird SEPA 3.0 unter anderem umfassen:

  • Der Frequenztyp „FRST“ wird in der neuen Version von der Pflicht zur Option. Bei Initiierung eines ersten Lastschrifteinzugs können Zahlungsempfänger nun direkt den Sequenztyp „RCUR“ (wiederkehrend) verwenden, ohne vorher vom Typen „FRST“ Gebrauch machen zu müssen. Es wird somit keine Unterscheidung mehr zwischen Erst- und Folgelastschrift geben.
  • Darüber hinaus wird die Mandatsart „COR1“ für Lastschriftmandate entfallen. Die entsprechenden Mandate werden künftig alle als „CORE“ geführt – „CORE“ übernimmt die Funktionalität von „COR1“.
  • Die bisherige Vorlauffrist von 2 bzw. 5 Tagen wird auf einen Tag im gesamten SEPA-Raum verkürzt.
  • Zudem wird eine Aktualisierung der Schema-Dokumente stattfinden (z.B. pain.008.001.02 für Lastschriften).

Diese und alle weiteren Änderungen treten zum 20. November 2016 mit Erscheinen des SEPA Updates in Kraft. Für welchen Zeitraum Banken weiterhin auch älter Formate akzeptieren, liegt im Ermessen der einzelnen Institute. Finanzmanagement-Lösungen wie OPplus, die die Abwicklung des SEPA-Zahlungsverkehrs steuern, müssen daher möglichst zeitnah durch entsprechende Hotfixes an die Aktualisierungen angepasst werden. Diese werden rechtzeitig von den jeweiligen Anbietern zur Verfügung gestellt.

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